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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Züri-Böötle, Zürich

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Züri-Böötle (Böötle by Betzing), nachfolgend "Vermieter" genannt, und dem Mieter von Booten, nachfolgend "Mieter" genannt.
 

§ 2 Mietgegenstand und Übernahme

Der Vermieter vermietet dem Mieter das jeweils ausgewählte Boot inklusive Standardzubehör. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot sowie das Zubehör bei Übernahme auf eventuelle Mängel zu prüfen und diese dem Vermieter umgehend anzuzeigen.
 

§ 3 Mietpreis und Kaution

Der Mietpreis ist abhängig vom gewählten Boot und der Mietdauer und wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Der Vermieter behält sich vor eine Kaution i.H.v. 100 CHF zu verrechnen. Diese ist bei Übernahme des Bootes zu entrichten. Die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung des Bootes auf Schäden zurückerstattet.
 

§ 4 Anforderungen und Sicherheit

Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und übernimmt die Verantwortung für die Gruppe. Er stellt sicher, dass alle Personen Schwimmwesten tragen. Schwimmwesten können entweder beim Vermieter gemietet oder vom Mieter selbst mitgebracht werden. Entscheidet sich der Mieter dafür, keine Schwimmweste zu tragen, übernimmt er alle daraus resultierenden Risiken, eventuelle Strafen durch die Polizei und Verantwortung für Unfälle oder Verletzungen. Der Vermieter ist in diesem Fall von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

Im Falle des Konsums von Alkohol auf den Böötli übernimmt der Mieter explizit die Verantwortung für alle hieraus entstehenden Ereignisse. Jegliche Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen.
 

§ 5 Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung kann per TWINT oder in bar erfolgen. Für Veranstaltungen mit 8 oder mehr Personen kann auch eine Rechnungsstellung vereinbart werden.

 

§ 6 Mahngebühren

Im Falle einer Zahlung auf Rechnung erfolgt eine 1. Mahnung ohne zusätzliche Mahngebühren. Sollte diese nicht bezahlt werden, folgt anschliessend nach Ablauf der Frist eine 2. Mahnung mit 40 CHF Mahngebühren.

Nach der zweiten Mahnung wird eine Betreibung für die Rechnung eingeleitet.

§ 7 Stornierung und Stornogebühren

Stornierungen unter 10 Personen können bis zu 72 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenlos erfolgen. Bei einer Stornierung zwischen 72 und 24 Stunden vor dem gebuchten Termin fallen Stornogebühren in Höhe von 50% des Mietpreises an. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis in Rechnung gestellt.

Bei Stornierungen ab 10 Personen gilt jeweils die schriftlich per Mail geschlossene Vereinbarung. Generell gilt hier jedoch eine Stornierungsfrist von 4 Wochen. Es wird zwischen einer regulären und Schlecht-Wetter Stornofrist unterschieden. Änderungen der Personenzahl über 20% innerhalb 4 Wochen vor Event gelten als Teilstornierung und werden zu 50% verrechnet.
 

§ 8 Verantwortung für Kosten

Der Mieter übernimmt alle Kosten, die aufgrund von Krankheit, Unfall einschließlich Rettungs- und Transportkosten, Diebstahl, Tod und fahrlässigen Schäden am Mietmaterial entstehen.

Im Falle eines Schadens an einem der Böötli verpflichtet sich der Mieter zu einer Zahlung von 100 CHF pro kaputtem Böötli.
 

§ 9 Rückgabe und Prüfung des Mietmaterials

Nach Rückgabe wird das Mietmaterial vom Vermieter auf Schäden und Vollständigkeit überprüft.
 

§ 10 Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere Wetterbedingungen, entstehen. Des Weiteren haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Bootes durch den Mieter entstehen.
 

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

Stand: Juli 2023

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